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AGB

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Mobileplus GmbH - OMS Automotive
Senefelderstr. 1
86368 Gersthofen

§ 1 Allgemeines


Die nachstehend allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Käufer zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.


§ 2 Angebot und Vertragsabschluß


Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Verträge und Zusicherungen jeder Art sind nur bindend, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Angebote gelten erst dann als angenommen, wenn die Lieferung erfolgt oder das Angebot von uns innerhalb 14 Tagen bestätigt wird. Telegraphische, gefaxte oder telefonische Aufträge nehmen wir nur auf Gefahr des Käufers an.


§ 3 Preise und Zahlungen


Sofern sich aus der Auftragsbestätigungen nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Werk bzw. ab Lager Augsburg. Unsere Rechnungen sind, wenn nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 5 Werktagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Eventuell vereinbarte Skonti werden nicht gewährt, wenn der Käufer sich mit der Bezahlung früherer Rechnungen in Verzug befindet. Die Lieferung erfolgt in der Regel gegen Nachnahme. Gutschriften über Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können. Ist der Käufer Unternehmer im Sinne des §14 BGB, sind wir berechtigt, Zahlungen zunächst auf ältere Forderungen anzurechnen. Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist der zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur in soweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 4,5 % über dem Basissatz der Europäischen Zentralbank p. A. zu fordern. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Käufer ist jedoch berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns als Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Ist der Käufer Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, sind wir berechtigt, Fälligkeitszinsen in Höhe von 5 % p. A. über dem Basissatz zu fordern. Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als 4 Monaten, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, die Preise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen, insbesondere aufgrund von Tarifverträgen oder Materialpreissteigerungen, zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 % des vereinbarten Preises, so steht dem Käufer ein Kündigungsrecht zu. Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Verkaufte Ware wird nicht wieder zurück genommen, es sei denn es liegt ein Gewährleistungsfall vor.


§ 4 Lieferung


Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus. Geraten wir in Verzug, so ist unsere Schadensersatzpflicht im Falle leichter Fahrlässigkeit auf einen Betrag von 50 % des vorhersehbaren Schadens begrenzt. Weitergehende Schadens-ersatzansprüche setzen voraus, dass die Ursache des Verzuges auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Ist der Käufer Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, ist unsere Schadensersatzverpflichtung auf Grund leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Setzt uns der Käufer, nachdem wir in Verzug geraten sind, eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach fruchtlosem Auslauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät. Ist § 433 BGB erfüllt, wird grundsätzlich keine Ware zurückgenommen. Durch unaufgeforderte Warenrücksendung wird kein Rücktritt vom Kaufvertrag begründet.


§ 5 Eigentumsvorbehalt


Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets über uns, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig auf uns übergeht. Der Käufer verwahrt unser Eigentum unentgeltlich. Ware an der uns Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an uns ab. In diesem Zusammenhang ermächtigen wir den Käufer widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Auf unsere Aufforderung hin wird der Käufer diese Abtretung offen legen und uns die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung stellen. Bei Zugriffen Dritter oder bevorstehenden Zugriffen Dritter auf Vorgehaltsware wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und unverzüglich benachrichtigen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verfangen. Die durch eine solche Zurücknahme von Vorbehaltsware entstehenden Transport- und sonstige Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Die Wiederauslieferung kann der Käufer erst nach vollständigem Ausgleich der Forderung verlangen. In einer solchen Rücknahme der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten aus dem Eigentumsvorbehalt auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.


§ 6 Fristen und Termine


Die von uns genannten Termine und Fristen sind, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, als annähernde Liefer- und Leistungszeiten zu betrachten. Lieferzeiten von bis zu vier Wochen ohne Ankündigung gelten als marktüblich und begründen kein Rücktrittsrecht des Käufers von der Bestellung. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, haben wir nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Sofern wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten haben oder uns im Verzug befinden, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % für jede vollendete Woche des Verzugs, insgesamt jedoch höchstens 15 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche jeglicher Art, sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzliches bzw. grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Lieferung ab Lager Augsburg vereinbart. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung einem Transporteur übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat.


§ 7 Gewährleistung


Die Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel 2 Jahre, davon ausgenommen sind alle Verschleißteile, insbesondere Akkus, Ersatzteile und LCDs. Hier beträgt die Gewährleistung ein halbes Jahr. Bei Displays beträgt die Gewährleistung bis zu 5 Tage nach Erhalt der Ware, da es sich um empfindliche elektronische Kleinteile handelt. Die Gewährleistung beginnt mit dem Datum des Gefahrenübergangs. Werden unsere Betriebs-, Wartungs- oder Montageanweisungen nicht befolgt oder Änderungen vorgenommen, entfällt jede Gewährleistung insoweit, als der Mangel hierauf beruht. Beanstandungen müssen unverzüglich, spätestens jedoch 5 Tage nach Empfang der Ware schriftlich bei uns eingehen. Die beanstandeten Teile sind nach unserer Wahl unentgeltlich nachzubessern oder neu zu liefern, sofern sie infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes, insbesondere wegen fehlerhafter oder mangelhafter Produktion, unbrauchbar sind oder deren Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt wurde. Beanstandete Waren sind stets frachtfrei an uns einzusenden. Erweist sich die Beanstandung als zutreffend, so liefern wir die ausgetauschten oder instand gesetzten Teile frachtfrei an. Die Gewährleistungsansprüche verfallen, wenn ohne unsere ausdrückliche Zustimmung an den bemängelten Stücken Veränderungen oder Reparaturen vorgenommen wurden. Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht übertragbar. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche jedweder Art, sind ausgeschlossen. Bei Hardware gilt ausschließlich die Herstellergarantie.


§ 8 Haftung


Soweit unsere Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Ersatzansprüche des Käufers, insbesondere auch solche wegen positiver Vertragsverletzung und Verschuldens bei Vertragsabschluß sind ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Ansprüche aller Art können uns gegenüber durch Einrede, Aufrechnung, Zurückbehaltung, Wandelung und Minderung nicht geltend gemacht werden, es sei denn dass wir diese Ansprüche anerkannt haben oder diese gerichtlich festgestellt worden sind. Im Falle einer Preissenkung sind wir für einen eventuellen Lagerwertausgleich nicht haftbar.



§ 9 Internet & Webshop


Die Auftragsbestätigung, die von unserem System nach Bestellung im Internet an unsere Kunden geschickt wird, ist unverbindlich, da sie automatisch generiert wird. Irrtümer, besonders solche bezüglich Preisen und Lieferbarkeit sind ausdrücklich vorbehalten. Kundendaten dürfen von uns verarbeitet werden, insbesondere elektronisch. Es dürfen Kundendaten zu hauseigenen Werbezwecken verwendet werden, solange nicht ausdrücklich vom Kunden widersprochen wurde. Jegliche Haftung aus der Verwendung der von uns verkauften oder überlassenen Software ist ausgeschlossen. Es gelten die Lizenzbedingungen der jeweiligen Lizenzgeber.


§ 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand


Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Augsburg. Dieser Gerichtsstand gilt auch für Ansprüche aus Wechseln oder Schecks. Wir sind jedoch berechtigt, ein anderes zuständiges Gericht in- und außerhalb der Bundesrepublik Deutschland anzurufen, insbesondere wenn der Käufer seinen Wohn- oder Geschäftssitz im Ausland hat. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch bei Geschäften mit ausländischen Firmen oder Lieferungen in das Ausland.Für den Zugang von schriftlichen Erklärungen, insbesondere Auftragsbestätigungen an den Käufer, genügt ein Nachweis, dass diese durch Einschreibebriefe an die uns zuletzt bekannt gegebene Anschrift abgesandt worden sind.


§ 11 Schlussbestimmungen


Die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einer der vorgenannten Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Ist eine Bestimmung dieser Vertragsbedingungen unwirksam, so ist diese durch eine gültige Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am besten gerecht wird. Abänderungen oder Ergänzungen zu diesen Bedingungen bedürfen unserer ausdrücklichen Bestätigung.

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